Mitgliedschaft

Als Berufsverband ist die Mitgliedschaft Inhouse-Juristinnen und Juristen vorbehalten. Jedes Mitglied – egal ob als sogenanntes Vollmitglied oder Gruppenmitglied – wird persönlich Mitglied. So kann sichergestellt werden, dass der Austausch und die Meinungsbildung im Verband jederzeit branchen- und unternehmensunabhängig erfolgt. Im Folgenden finden Sie Informationen rund um Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle in Berlin.

Es dreht sich also alles um SIE: die Unternehmensjuristin beziehungsweise den Unternehmenjuristen

 

Wann können Sie Mitglied werden? 

 
 
 
 

Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft:

 
 
 
 

Weitere Mitgliedschaftsarten:

  • Wenn Sie noch in der Ausbildung sind, können Sie auch bereits Mitglied werden: Rechtsreferendare zahlen einen Regelbetrag in Höhe von 50 € pro Kalenderjahr.

  • Juristischen Personen stehen die Möglichkeiten der Fördermitgliedschaft offen. Sprechen Sie uns gern an.
 
 

Noch nicht Mitglied? Sie haben Interesse an Fachexpertise und Austausch auf Augenhöhe? Dann werden Sie jetzt Mitglied in Ihrem Berufsverband und profitieren Sie von allen Vorteilen der BUJ Mitgliedschaft.

 

Falls Sie Fragen oder Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, helfen wir Ihnen gerne unter der 030-206 41 49 43 und per Mail mitgliederverwaltung@buj-verband.de weiter.

 

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft im BUJ, würden aber gern erst einmal an einer Sitzung einer Fach- oder Regionalgruppe oder einem BUJ-Talk teilnehmen?

Wir laden Sie ein, dies im Rahmen einer einmaligen Schnupperteilnahme zu tun. Schreiben Sie uns hierfür eine Mail an kontakt@buj-verband.de und wir kümmern uns darum.

 
Vorteile
 
 
FAQ
 
1Ist eine Tätigkeit in der Rechtsabteilung notwendig, um Mitglied im BUJ werden zu können bzw. zu bleiben?
Nein. Denn: Inhouse-Juristinnen und Juristen unterstützen ihren Arbeitgeber auch an vielen anderen Stellen bzgl. juristischer Fragen. Die Mitgliedschaft richtet sich nur nach § 4 der BUJ-Satzung und den drei dort genannten kumulativen Kriterien. Siehe auch unter Mitgliedschaft.
2Ist eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im BUJ?
Nein. Die Mitgliedschaft richtet sich nach § 4 der BUJ-Satzung und den drei dort genannten kumulativen Kriterien. So Sie als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt zugelassen sind, greift § 4 S. 3 der Satzung, nach dem SRA grundsätzlich die in § 4 S. 2 genannten Kriterien erfüllen. Siehe auch unter Mitgliedschaft.
3Wir sind mehrere Juristen in einem Unternehmen und würden gern alle Mitglied werden.
Geht das? Gibt es einen Rabatt?
Ja. Wichtig ist, dass jeder/jede die Kriterien des § 4 der BUJ-Satzung erfüllt. So Sie drei Kolleg/innen sind, bietet sich die Gruppenmitgliedschaft an - bei dieser gibt es auch einen „Gruppenrabatt“ für das Unternehmen, für das sie tätig sind. Mehr Informationen finden Sie unter Mitgliedschaft.
4Können Rechtsreferendare Mitglied im BUJ werden?
Ja. Für Rechtsreferendare gelten zwei Besonderheiten: Der kalenderjährliche Beitrag wird reduziert auf 50 EUR, s. Ziff. 3 Abs. 2 Beitragsordnung. Die Mitgliedschaft endet mit der Beendigung des Referendariats, s. § 9 Abs. 3 lit. c Satzung.
5Was kostet eine Mitgliedschaft im BUJ?
Die Beiträge belaufen sich bei Vollmitgliedern nach Berufserfahrung gestaffelt auf 50 bis 175 EUR pro Mitglied und Kalenderjahr und bei Gruppenmitgliedern auf 110 EUR pro Mitglied und Kalenderjahr. Nähere Informationen erhalten Sie unter Mitgliedschaft und in unserer Beitragsordnung.
6In wievielen Fach- und Regionalgruppen kann man Mitglied werden?
Als BUJ-Mitglied können Sie grundsätzlich in allen Fach- und Regionalgruppen Mitglied werden. Teilen Sie der Geschäftsstelle in Ihrem Mitgliedsantrag oder später per Mail mit, in welchen Gruppen Sie sich einbringen möchten. Es empfiehlt sich, sich auf die Themen und damit Fachgruppen zu fokussieren, mit denen man im Alltag regelmäßig zu tun hat und diejenige(n) idR maximal 2 Regionalgruppen auszuwählen, in deren Regionen man sein Netzwerk ausbauen möchte.
7Wie wird man Mitglied in einer Fach- oder Regionalgruppe?
Geben Sie Ihre Wünsche gern direkt in Ihrem Mitgliedsantrag an oder senden Sie während Ihrer Mitgliedschaft eine Mail an die Geschäftsstelle.
8Gibt es ein besonderes Forum für General Counsel?
Ja. General Counsel bzw. Leiter/innen Recht, die gleichzeitig BUJ-Mitglied sind, werden automatisch Mitglied des General Counsel Club@BUJ. Weitere Informationen zum Club und den Treffen seiner Mitglieder finden Sie hier.
9Wie kann eine Vollmitgliedschaft gekündigt werden und welche Fristen gibt es zu beachten?
Der Austritt aus dem BUJ hat schriftlich zu erfolgen und ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres möglich. Dies kann per Post an Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. c/o ABC Workspaces Bertha-Benz-Str. 5 10557 Berlin oder per Mail an mitgliederverwaltung@buj-verband.de erfolgen.
10Kann ein Mitglied - z.B. aufgrund eines Jobwechsels - von einer Gruppenmitgliedschaft
in eine Vollmitgliedschaft wechseln?
Ja. Das geht unproblematisch. Füllen Sie hierfür bitte das Antragsformular aus und notieren Sie im Anmerkungsfeld einen entsprechenden Hinweis.
11Ein Kollege/eine Kollegin hat das Unternehmen verlassen und wir waren gemeinsam Gruppenmitglieder.
Wie gehen wir mit dieser Änderung um?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir gern mit Ihnen direkt besprechen. Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf, z.B. über mitgliederverwaltung@buj-verband.de.
12Wie kann ich Änderungen zu meinen Kontaktdaten vornehmen?
Vielen Dank, dass Sie daran denken! Nur, wenn wir Ihre aktuellen Kontaktdaten haben, können wir Ihnen alle Verbandsinformationen und Einladungen zusenden. Zur Aktualisierung senden Sie uns bitte eine Mail mit allen relevanten Informationen an mitgliederverwaltung@buj-verband.de.
13Wo kann ich mich mit anderen Mitgliedern des BUJ austauschen?
Der Austausch auf regionaler Ebene erfolgt vor allem in unseren 14 Regionalgruppen - der BUJ ist bundesweit vertreten. Fachlicher Austausch finden themenfokussiert vor allem in unseren 20 Fachgruppen statt. Das jährliche Klassentreffen der Unternehmensjuristinnen und -juristen ist im Übrigen der Unternehmensjuristenkongress, kurz UJK.
14Gibt es einen Jahreskongress des BUJ?
Ja natürlich! Unser Jahreskongress - der Unternehmensjuristenkongress, kurz UJK - widmet sich stets aktuellen Themen und Trends, die für Inhouse-Juristinnen und Juristen wichtig sind. Mehr Informationen finden Sie UJK.
15Reduziert sich mein Mitgliedsbeitrag, wenn ich die ZUJ abbestelle?
Nein, da es sich um unsere Mitgliederzeitschrift und kein klassisches Abo einer Fachzeitung handelt. Wenn Sie die ZUJ nicht mehr erhalten wollen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle mit, z.B. über mitgliederverwaltung@buj-verband.de.
16Wo kann ich auf einen Blick die Veranstaltungen des BUJ sehen? Und wie kann ich mich für diese anmelden?
In unserem Kalender finden Sie immer alle aktuellen Termine - sowohl die Sitzungen und Veranstaltungen, die exklusiv Mitgliedern vorbehalten sind, als auch alle anderen Veranstaltungen. Bei den einzelnen Veranstaltungen sind Hinweise auf die jeweilige Buchungs- bzw. Anmeldemöglichkeiten hinterlegt.
17Ich bin Mitglied und würde gern andere Mitglieder über ein aktuelles Thema oder Trend informieren. Gibt es hierfür Möglichkeiten?
Ja natürlich. Um die beste Option für Sie und die anderen Mitglieder zu finden, unterstützt das Team der Geschäftsstelle sehr gern. Bitte schreiben Sie uns eine Mail oder rufen uns an: mitgliederverwaltung@buj-verband.de.
18Ich bin auf der Suche nach einem/einer Inhouse-Jurist/in für mein Unternehmen. Gibt es beim BUJ eine Stellenbörse?
Ja, der BUJ pflegt eine Stellenbörse speziell für Inhouse-Juristinnen und Juristen. Die dort geschalteten Anzeigen sind öffentlich einsehbar und jede/jeder, der Interesse an Ihrer Stelle hat, kann sich bewerben. Inserieren können ausschließlich BUJ-Mitglieder. So Sie noch kein Mitglied sind oder Sie als Unternehmen inserieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
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