
Bundesverband der Unternehmensjuristen? – Das sind wir!
BUJ? – Das sind wir!
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e.V. (BUJ) ist die älteste Interessenvertretung für Juristinnen und Juristen in Rechtsabteilungen von Unternehmen sowie Institutionen, Verbänden und Körperschaften.


















Interessensvertretung
Der BUJ versteht sich als das Sprachrohr der Unternehmensjurist*innen in Deutschland. Sein Ziel ist, sich aktiv für die Interessen der Mitglieder einzubringen.


















Netzwerk
Vor dem Hintergrund der unternehmerischen Praxis stellt der BUJ wichtige interdisziplinäre Bezüge der einzelnen Fachgebiete dar und informiert über Change- und Führungsfragen.


















Weiterbildung
Der BUJ fördert den Nachwuchs, unterstützt die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für bessere rechtliche Rahmenbedingungen und Karrierechancen ein.
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen e. V. (BUJ) bietet seinen Mitgliedern ein Forum für den gewinnbringenden Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter Kolleg*innen. Dabei bekennt sich der BUJ, nebst seiner Organe, seiner Mitglieder und seiner Mitarbeiter*innen, allgemein zu rechtmäßigem Handeln und richtet die Verbandsarbeit insbesondere an der Vereinbarkeit mit anwendbarem Kartellrecht aus. Der freie und unverfälschte Wettbewerb ist ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Markt- und Wirtschaftsordnung und der BUJ duldet im Rahmen der gesamten Verbandstätigkeit, einschließlich sämtlicher Sitzungen, keine kartellrechtswidrigen Verhaltensweisen.
Unsere Entwicklung


















Struktur des Verbandes
Zentrale Austauschplattformen des BUJ sind die derzeit 29 Fach- und Regionalgruppen. Die Leiterinnen und Leiter der Gruppen bilden den Gesamtvorstand des Verbandes. Lenkungsorgan ist das Präsidium.
Die drei Säulen des Verbandes sind das Netzwerk, die Fortbildung durch Veranstaltungen und Fachinformation sowie die Interessenvertretung.


















Berufserfahrung der BUJ-Mitglieder
Der Großteil der Mitglieder verfügt über langjährige Berufserfahrung. 60 Prozent arbeiten zehn Jahre und länger in anwaltlicher Tätigkeit. Weitere 22 Prozent sind zwischen fünf und zehn Jahren im Beruf.