Die Beendigung der Organschaft in Zusammenhang mit M&A-Transaktionen

25.01.2021
Zur Herstellung der ertragssteuerlichen Organschaft (§§ 14, 17 KStG) schließen deutsche Konzerngesellschaften Gewinnabführungsverträge ab. Um die organisatorische Eingliederung für Zwecke der umsatzsteuerlichen Organschaft herbeizuführen, greifen sie regelmäßig auf das Instrument des Abschlusses eines Beherrschungsvertrages zurück. Wird eine Partei eines solchen Unternehmensvertrages (i.d.R. die
Untergesellschaft) veräußert, muss der Beherrschungs- und/ oder Gewinnabführungsvertrag beendet werden.
Dieses Whitepaper gibt einen Überblick über die Themen, die man bei einer M&A - Transaktion in Zusammenhang mit der Beendigung einer unternehmensvertraglichen Organschaft bedenken sollte.
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